Allgemeine Geschäftsbedingungen
Liefer- und Zahlungsbedingungen
Allgemeines
Für alle Leistungen des Verkäufers gelten ausschließlich die nachstehenden Bedingungen. Entgegenstehende Geschäftsbedingungen des Käufers werden nicht anerkannt.
Angebote/Abschlüsse
Angebote des Verkäufers erfolgen unter dem Vorbehalt ausreichender Lieferfähigkeit und unter dem Vorbehalt der Berichtigung von erkennbaren Schreib- und Rechenfehlern.
Liefertermine
Falls nicht ausdrücklich schriftlich Fixtermine vereinbart sind, sind die angegebenen Liefertermine als annähernd zu betrachten. Will der Käufer Rechte aus Verzug geltend machen, ist er verpflichtet, dem Verkäufer vorher eine angemessene Nachfrist zu setzen. Können Liefertermine ohne Verschulden des Verkäufers nicht eingehalten werden, ist der Verkäufer berechtigt, die Liefertermine bis zur Behebung der Hindernisse hinauszuschieben oder vom Vertrag zurückzutreten.
Preise/Zahlungsbedingungen
Die Preise gelten zuzüglich Mehrwertsteuer und frei Empfangsstation des Käufers.Soweit nichts anderes vereinbart ist, werden die am Versendungstag gültigen Preise in Rechnung gestellt. Die Zahlung hat unverzüglich nach
Erhalt der Ware ohne jeden Abzug porto- und spesenfrei an den Verkäufer zu erfolgen.Zahlungen gelten erst dann als bewirkt, wenn der Betrag auf einem Konto des Verkäufers endgültig verfügbar ist. Eine Aufrechnung des
Käufers mit Gegenforderungen ist nicht gestattet, es sei denn, die Gegenforderung ist unbestritten oder rechtskräftig festgestellt.
Versand
Der Versand geschieht auf Rechnung und Gefahr des Käufers. Insbesondere handeln der Verkäufer und seine Mitarbeiter bei Nebenleistungen (z. B. Thekenbeschickung, Preisauszeichnung) in jedem Fall auf Gefahr des
Käufers. Rollgeld bzw. Zustellgebühren gehen zu Lasten des Käufers. Für auf dem Versandweg verlorengegangene Ware haftet nicht der Verkäufer. Kosten, die aus Nachforschungen über den Verbleib der Ware entstehen,
gehen zu Lasten des Käufers.
Gewährleistung
Der Verkäufer leistet Gewähr für die Fehlerfreiheit seiner Lieferungen und Leistungen. Es gelten die gesetzlichenFristen.Bei Mängeln/Fehlern des Kaufgegenstandes hat der Käufer zunächst Anspruch auf Nacherfüllung durch Lieferung einer mangelfreien Sache (Ersatzlieferung). Die Ersatzlieferung hat unverzüglich zu erfolgen. Schlägt sie fehl, kann der Käufer vom Vertrag zurücktreten oder die Vergütung mindern.
Gewährleistungsverpflichtungen bestehen nicht, wenn der Fehler oder Schaden dadurch entstanden ist, dass der Käufer einen Fehler nicht angezeigt oder nicht hat aufnehmen lassen oder der Käufer trotz Aufforderung nicht unverzüglich Gelegenheit zur Nacherfüllung gegeben hat oder die Gegenstände unsachgemäß behandelt oder überbeansprucht worden sind, insbesondere seitens des Käufers unmittelbar Eingriffe in die Ware vorgenommen wurden. Maßgebend für Haftung und Berechnung ist das beim Verkäufer festgestellte Gewicht. Natürlicher Gewichtsverlust bei Transport und Zwischenlagerung gewährt dem Käufer keine Rechte und wird nicht vergütet. Die Ware ist sofort nach dem Eintreffen zu untersuchen. Alle Fleischwaren sind unverzüglich auszupacken. Frischwurst ist luftig und kühl zu lagern, Konservenware in trockenen und gekühlten Räumen aufzubewahren. Die Kühlvermerke bei Frischwaren sind zu beachten. Für Artikel mit Haltbarkeitsdatum wird nach Ablauf des angegebenen Termins keine Gewährleistung übernommen. Mängelrügen sind sofort, spätestens 24 Stunden nach Erhalt, schriftlich an den Verkäufer zu richten. Sind die Behandlungsvorschriften eingehalten, die Mängelrügen rechtzeitig erstellt und der behauptete Mangel nach-gewiesen, wird nach Wahl des Käufers Gutschrift erteilt oder Ersatz geleistet. Weitergehende Gewährleistungs- und Schadensersatzansprüche sind ausgeschlossen, es sei denn, sie beruhen auf Vorsatz oder grober Fahrlässigkeit des Verkäufers. Eigenschaften gelten nur dann als zugesichert, wenn sie ausdrücklich und schriftlich als solche bezeichnet worden sind.
Vermögensverschlechterung
Werden dem Verkäufer nach Vertragsschluss Tatsachen bekannt, die darauf schließen lassen, dass die Vermögens-verhältnisse des Käufers erheblich schlechter waren oder geworden sind, als bei Einhaltung üblicher Sorgfalt voraus-zusehen war, ist der Verkäufer berechtigt, für sämtliche offenen Forderungen Sicherheiten zu verlangen oder von
allen Verträgen aus dieser Geschäftsbeziehung zurückzutreten.
Eigentumsvorbehalt
Alle gelieferten Waren verbleiben bis zum vollständigen Ausgleich der vereinbarten Preise Eigentum des Verkäufers. Dieser Eigentumsvorbehalt bleibt auch bestehen für alle Forderungen, die der Verkäufer gegen den Käufer im Zusammenhang mit dem gesamten Vertrag hat, der Eigentumsvorbehalt gilt auch für sämtliche Forderungen und Neben-forderungen aus der Geschäftsverbindung, und zwar bis zur vollständigen Bezahlung aller Forderungen. Bei Veräußerung der Ware durch den Käufer - gleich in welchem Zustand - tritt der Käufer schon hiermit die ihm aus der Veräußerung entstehenden Forderungen mit allen Nebenrechten an den Verkäufer ab. Der Verkäufer nimmt die Abtretung an. Auf Ver-langen des Verkäufers ist der Käufer verpflichtet, die Abtretung seinem Besteller bekannt zu geben und dem Verkäufer die zur Geltendmachung seiner Recht erforderlichen Unterlagen auszuhändigen. Die Abtretung dient zur Sicherung in Höhe des Wertes der verkauften Vorbehaltsware. Verpfändungen und Sicherungsübereignungen sind nicht gestattet. Pfändungen etc. sind dem Verkäufer unverzüglich anzuzeigen. Die Kosten, die dadurch entstehen, dass der Verkäufer seinen Eigentumsvorbehalt geltend macht, gehen zu Lasten des Käufers. Übersteigt der Wert der gegebenen Sicherung die Forderungen des Verkäufers insgesamt um mehr als 25%, so ist der Verkäufer auf Verlangen des Käufers zur Rückübertragung und Freigabe der insoweit bestehenden Sicherung verpflichtet.Falls der Verkäufer Vorbehaltsware wieder in Besitz nimmt, ist er berechtigt, aber nicht verpflichtet, sie durch freihändigen Verkauf für Rechnung des Käufers zu verwerten oder zu dem Wert, den die zurückgegebenen Waren für den Verkäufer haben, zu übernehmen. Im Fall der Verwertung haftet der Verkäufer nur für Vorsatz und grobe Fahr-lässigkeit. Liefert der Käufer die Ware auf Kredit weiter, so ist er verpflichtet, sich das Eigentum mit einer Klausel ebenfalls vorzubehalten, die der Eigentumsvorbehaltsklausel dieser Bedingungen entspricht.
Erfüllungsort und Gerichtsstand
Erfüllungsort für Zahlungen und Leistungen ist Fränkisch-Crumbach.Gerichtsstand ist Michelstadt, wenn der Besteller Vollkaufmann, juristische Person des öffentlichen Rechts oder öffentlich rechtliches Sondervermögen ist
oder nach Vertragsschluss seinen Wohnsitz oder gewöhnlichen Aufenthalt ins Ausland verlegt oder wenn sein Wohnsitz oder gewöhnlicher Aufenthalt im Zeitpunkt der Klageerhebung nicht bekannt ist. Schriftform und salvatorische Klausel Sämtliche Vereinbarungen sind schriftlich niederzulegen. Dies gilt auch für Neben-abreden und Zusicherungen sowie für nachträgliche Vertragsänderungen. Die Unwirksamkeit oder Nichtigkeit einer einzelnen Vertragsbestimmung berührt die Gültigkeit des Vertrages im Übrigen nicht.
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